Gute Nachrichten kommen ausnahmsweise mal von der Politik: es gibt weitere Lockerungen für die Gastronomie.

Ab 28. Mai sind Feiern im privaten oder familiären Bereich „aus gewichtigem Anlass“ mit bis zu 50 Personen zugelassen. Solche Anlässe definiert die Landesregierung beispielsweise als Hochzeitsfeiern nach einer kirchlichen oder standesamtlichen Trauung wie auch als private Feiern zu Kommunion, Konfirmation oder Jugendweihe. Ebenfalls dürfen Silberne, Goldene und Diamantene Hochzeiten gefeiert werden sowie Schulbeginn und Schulabschluss – das alles, sofern dabei die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Runde Geburtstage wie ein 80. gelten ebenfalls als „gewichtiger Anlass“. Die Feiern können auch in Gaststätten zwischen 6 und 22 Uhr stattfinden.

Nicht erlaubt: Sonstige Geburtstage dürfen nicht mit bis zu 50 Menschen gefeiert werden. Sie sind nur mit bis zu zehn Feiernden gestattet, wenn dabei die Abstandsregeln befolgt werden können.

Quelle: RBB24

Zudem dürfen sich laut der neuen Corona-Verordnung nun zehn Personen unabhängig vom Haushalt oder zwei Haushalte unabhängig von der Personenanzahl treffen.

Nach wie vor braucht man keine Maske und muss sich auch nicht registrieren.

Pfingstmontag haben wir ab 12:00 Uhr geöffnet.

Wir Freuen uns auf Euren/Ihren Besuch!

Mit herzlichen Grüßen vom historischen Bahnhof Beelitz Stadt

Familie Rehkopf
und das Team von Rehkopfs Familienrestaurant

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